Vermieterbereich

Alle Infos zum und im Vermieterbereich der Gemeinde Bad Feilnbach

Das Wichtigste im Überblick:

 

Welche Meldepflichten gibt es in Deutschland?

Es gibt insgesamt drei unterschiedliche Meldepflichten:

  • Die besondere Meldepflicht für Beherberbungsbetriebe
  • Die Meldepflicht zur Kurabgabe
  • Die Meldepflicht zur Beherbergungsstatistik

 

Was ändert sich durch das neue Gesetz?

Grundsätzlich muss ab dem 1. Januar 2025 der sogenannte „besondere Meldeschein“ von deutschen Staatsbürgern nicht mehr ausgefüllt werden.
Allerdings sind die Meldungen zur Kurabgabe und die Meldungen an das Landesamt für Statistik davon nicht betroffen und müssen weiterhin erfüllt werden.

 

In kurbeitragserhebenden Orten wie Bad Feilnbach müssen also weiterhin Meldescheine zur Kurabgabe ausgefüllt werden. 
Zum besseren Verständnis können diese nun gegenüber dem Gast zum Beispiel als „Kurabgabe-Schein“ benannt werden.
Die Kurbeitragssatzungen bleiben gültig, müssen aber formell angepasst werden. Diese Änderungen erledigt die Gemeindeverwaltung.

 

Kann sich der Gast auf den Datenschutz berufen, wenn er seine Daten nicht angeben möchte?

Nein, da die Datenerhebung zur Berechnung nach wie vor notwendig ist und damit auch rechtlich abgesichert ist.
Die Datenschutzgrundverordnung sieht vor, dass rechtliche Verpflichtungen weiterhin erfüllt werden müssen, in diesem Fall also die Abführung der Kurabgabe.

Gästezahlen 2025

Gästeankünfte: 67.515 (- 6 %  im Vergleich zu 2024)

Gästeübernachtungen: 303.049 (+ 0,17 % im Vergleich zu 2024)

Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen: 4,5  ( + 0,3  im Vergleich zu 2024)

 

Gästezahlen 2024

Gästeankünfte: 71.851 (+2,55% im Vergleich zu 2023)

Gästeübernachtungen: 302.534 (+4,13% im Vergleich zu 2023)

Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen: 4,2 (- 1,15 im Vergleich zu 2023)

 

Gästezahlen 2023

Gästeankünfte: 67.853 (+9,95 % im Vergleich zu 2022)

Gästeübernachtungen: 279.636 (8,39 % im Vergleich zu 2022)

Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen: 5,35 ( +0,25 im Vergleich zu 2022)

 

Gästezahlen 2022

Gästeankünfte: 61.099 (+25 % im Vergleich zu 2021)

Gästeübernachtungen: 256.173 (+7 % im Vergleich zu 2021)

Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen: 5,11 (-2,4 im Vergleich zu 2021)

 

Gästezahlen 2021

Gästeankünfte: 45.772 (-5 % im Vergleich zu 2020)

Gästeübernachtungen: 238.588 (-4 % im Vergleich zu 2020)

Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen: 7,51 (+2,41 im Vergleich zu 2020)

 

Gästezahlen 2020

Sinkende Zahlen bedingt durch die Corona-Pandemie

Gästeankünfte: 48.260 (-42 % im Vergleich zu 2019)

Gästeübernachtungen: 247.697 (-31 % im Vergleich zu 2019)

Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen: 5,1 (+0,8 im Vergleich zu 2019)

Mit dem Herunterladen der Formulare stimmen Sie der Datenschutz-Grundverordnung zu. Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie hier.

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Montag

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