Kurgebiet & Kurbeitrag

Hinweise und Höhe der Kurabgabe im Kurgebiet der Gemeinde Bad Feilnbach

Wir möchten Ihnen als Gast von Bad Feilnbach hier die Notwendigkeit der Kurabgabe beschreiben. Wichtig ist vor allem zu wissen, dass der Kurbeitrag von jedem Gast zu entrichten ist.

 

Diese Einnahmen sind zweckgebunden an die touristischen Aufgaben der Gemeinde. Das heisst, Sie als Gast profitieren direkt von dieser Abgabe. Durch die Einnahmen werden viele Annehmlichkeiten für Sie finanziert, z.B. kostenfreies Fahren im Regionalverkehr, Ortspläne, kostenlose Wanderkarten, die Kurkonzerte, das Haus des Gastes, der Leseraum, verschiedene Gästewanderungen und Führungen, die Unterhaltungsabende, die Schwimmbäder, der Unterhalt des Rad- und Wanderwegenetzes (über 300 km), die Beschilderung, die Ruhebänke, der Unterhalt des Naturparks und der Themenwege, die Musikpavillons, die Gartenanlagen und vieles mehr.

 

Wir können Ihnen garantieren, der Kurbeitrag kommt Ihnen direkt zu gute. Er ist eine notwendige Voraussetzung um den vielfältigen Aufgaben eines Heilbades gerecht zu werden und wird für Sie so preiswert wie möglich festgelegt.

 

Der Kurbeitrag wird nach Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. An- und Abreisetag gelten als 1 Tag. Wir bitten um Verständnis, dass für Schwerbehinderte wegen des preiswerten Kurbeitrages keine Ermäßigung gewährt werden kann.

Der Beitrag beträgt pro Aufenthalt

K1 = Kurzone 1
ab 01.01.2026
Jede Person ab 18 Jahre
2,50 €
Kinder von 14 bis 17 Jahre ab 01.01.2026: Schwerbehinderte 80 % + Begleitpersonen
2,00 €
Kinder bis einschließlich 13 Jahre
frei
K2 = Kurzone 2
ab 01.01.2026
Jede Person ab 18 Jahre
2,00 €
Kinder von 14 bis 17 Jahre ab 01.01.2026: Schwerbehinderte 80 % + Begleitpersonen
1,50 €
Kinder bis einschließlich 13 Jahre
frei

Kurgebiet

Kurgebiet ist das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme des Gebiets der früheren Gemeinde Dettendorf.

 

Das Kurgebiet ist in den Kurbezirk 1 und in den Kurbezirk 2 eingeteilt.

 

Der Kurbezirk 1 umfasst die Ortschaft Bad Feilnbach ohne die zum Kurbezirk 2 gehörenden Gemeindeteile.

 

Der Kurbezirk 2 umfasst die Gemeindeteile Au bei Bad Aibling, Achthal, Altenburg, Altofing, Berghalde, Berg, Bindham, Brodhub, Brettschleipfen, Derndorf, Gunzelloh, Gottschalling, Hummelhausen, Kogl, Kutterling, Lippertskirchen, Litzldorf, Moosmühle, Oberbindham, Pfaffenberg, Thalham, Trogen, Wiechs und Wilharting.

 

Kurbeitragspflichtige, die nicht im Kurgebiet übernachtet haben, entrichten den Kurbeitrag nach den Sätzen des Kurbezirks 2.

Meldepflicht

Nach dem bayerischen Meldegesetz ist jeder Gast möglichst innerhalb von 24 Stunden nach seiner Ankunft anzumelden.

Öffnungszeiten

Montag

09:00 - 12:30 Uhr
und 13:30 - 17:00 Uhr

Dienstag

09:00 - 12:30 Uhr
und 13:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch

09:00 - 12:30 Uhr
und 13:30 - 17:00 Uhr

Donnerstag

09:00 - 12:30 Uhr
und 13:30 - 17:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:30 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.